Der GKV Privatpatient
Bei Wahl des Kostenerstattungsprinzip ist es gesetzlich Versicherten möglich einen Versicherungsstatus wie ein Privatpatient zu erhalten. Die Medien berichten in den letzten Monaten massiv über eine Qualitätsabnahme der medizinischen Behandlung für Kassenpatienten. Ein Umstand, der vor allen Dingen junge Menschen wachrütteln sollte. Junge und gesunde Menschen sind über die gravierenden Missstände des deutschen Gesundheitssystems und der maroden Krankenkassensystematik wenig informiert. Da sie selten zum Arzt gehen, stoßen sie in der Regel noch nicht auf derartige Nachteile wie Personen, die gesundheitsbedingt öfter einen Arzt aufsuchen müssen.
Genauso ist die Thematik bei Privatpatienten, die in einer privaten Vollversicherung abgesichert sind weniger bewusst, denn sie kennen die Nachteile der Kassenpatienten allenfalls vom Hörensagen. Wer ebenfalls die Vorteile des Privatpatientenstatus genießen möchte, der sollte sich, solange er noch gesund ist, über die Möglichkeit informieren, eine passende Krankenzusatzversicherung abzuschließen. In Verbindung mit dem Kostenerstattungsprinzip, welches bei der gesetzlichen Krankenkasse statt des Sachleistungsprinzips wählbar ist, entsteht so ein Versicherugnsstatus, der dem eines reinen Privatpatienten gleicht.
Der Arzt darf dem Patienten dann eine Privatrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte stellen. Angemessene Leistung wird dann angemessen bezahlt. Die Folge ist eine wesentlich hochwertige medizinische Versorgung. Jedoch muss ein Interessent , der gesetzlich versichert ist und eine solche Krankenzusatzversicherung abschließen möchte, folgendes bedenken:
Es werden Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Personen, die bereits schlechte Erfahrungen mit dem deutschen Gesundheitssysstem als Kassenpatient gemacht haben und sich womöglich bereits in einer laufenden Behandlung befinden, werden es sehr schwer haben einen solchen Versicherungsschutz zu erhalten. Vor allem diejenigen, die noch gesund sind und denen ihre Gesundheit finanziell gesehen etwas wert ist, sollten sich frühzeitig über diese Versicherungsmöglichkeit informieren. Sobald ein Versicherter später krank wird, kommt er in den vollen Genuß dieses hohen Versicherungsstandards und wird spüren, wie groß der Leistungsunterschied verglichen mit seinem Kassenstatus, den er vorher hatte, ist.
Genauso sollten Eltern sich überlegen, ob eine solche ambulante Krankenzusatzversicherung in Verbindung mit dem Kostenerstattungsprinzip der gesetzlichen Krankenkasse nicht etwas für ihre Kinder ist. Kinder sind meist noch sehr gesund, außerdem sind die Versicherungsbeiträge einer solch leistungsfähigen Krankenzusatzversicherung bei Kindern und Jugendlichen noch sehr niedrig.
Frühzeitiges Infomieren und Sensibilisieren für die Thematik "Gesundheit" und "Krankenversicherungsschutz" sind gefragt. Denn ist eine Krankheit ersteinmal eingetreten, ist man möglicherweise im Versicherungssystem der gesetzlichen Krankenkassen gefangen, samt qualitativ nachlassender Gesundheitsleistung. Rechtzeitiges Informieren und Abschließen der richtigen ambulanten Krankenzusatzversicherung kann somit eine lebenslange bezahlbare und hochwertige medizinische Versorgung sichern, und dies sogar lebenslang und garantiert ohne Leistungskürzungen.